Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Was ist eine gesetzliche Erwachsenenvertretung?
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht mehr alle Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteiles für sich selbst besorgen und auch keine:n Vertreter:in mehr wählen, kommt eine gesetzliche Erwachsenenvertretung in Betracht.
Als Vertretungsbefugte gelten volljährige nächste Angehörige wie Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, Geschwister, Nichten und Neffen, Ehegatten sowie Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt seit 3 Jahren.
Die Wirkungsbereiche sind genau vorgegeben und betreffen u.a. die Vertretung in Verwaltungsverfahren, die Vertretung in Gerichtsverfahren, die Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten, Abschluss von Rechtsgeschäften, Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Änderung des Wohnortes.
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung unterliegt der Kontrolle durch das zuständige Bezirksgericht.
Wie wird eine gesetzliche Erwachsenenvertretung errichtet?
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung muss vor einem Erwachsenenschutzverein, einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar:in errichtet werden. Dabei werden die Wirkungsbereiche besprochen und die vertretene Person und der/die nächste Angehörige über die Rechte und Pflichten belehrt. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden und wird damit wirksam.
Was kostet eine gesetzliche Erwachsenenvertretung?
Die Errichtung kostet bei den Erwachsenenschutzvereinen EUR 50,00 (+ EUR 25,00 für einen Hausbesuch). Die Registrierung kostet EUR 9,96. Bei einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar:in werden die Kosten individuell vereinbart.
Wann endet eine gesetzliche Erwachsenenvertretung?
Eine Erwachsenenvertretung endet automatisch nach 3 Jahren oder wenn die vertretene Person widerspricht und der Widerspruch im ÖZVV eingetragen wird. Die Erwachsenenvertretung kann vor Ablauf der 3 Jahre erneut im ÖZVV eingetragen werden. Die Voraussetzungen sind wieder durch einen Erwachsenenschutzverein, einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar:in zu prüfen.