Tätigkeit

Was ist Clearing?

Ein Clearing ist die Abklärung der Lebenssituation durch einen Erwachsenenschutzverein im Auftrag des Bezirksgerichtes.

Neben der persönlichen, sozialen und rechtlichen Situation der betroffenen Person wird geklärt, welche konkreten Angelegenheiten zu besorgen sind, wie die Fähigkeiten der betroffenen Person eingeschätzt werden, ob und welche Unterstützung benötigt wird und ob Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenvertretung bestehen.

Dazu werden mit der betroffenen Person sowie mit dem sozialen Umfeld Gespräche geführt. Dabei wird erhoben, bei welchen konkreten Erledigungen die Gefahr eines Nachteils für die Betroffenen besteht und welche Unterstützung notwendig ist.

Die betroffene Person wird vom zuständigen Bezirksgericht unverzüglich über die Einleitung des Verfahrens und die Beauftragung des Erwachsenschutzvereines schriftlich verständigt.

Da die gerichtliche Erwachsenenvertretung für die betroffenen Menschen den weitestgehenden Eingriff aller Vertretungsformen darstellt, wird von unseren Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen besonders sorgfältig geprüft, ob dies notwendig ist oder ob mit Alternativen das Auslangen gefunden werden kann. Durchschnittlich konnten wir in 51% aller Clearings die Einstellung des Verfahrens empfehlen, etwa weil Angehörige ausreichend Unterstützung geboten haben oder gar keine Angelegenheiten durch einen Vertreter zu erledigen waren.

Im Erneuerungsverfahren wird die allenfalls notwendige Verlängerung einer Vertretung für die betroffene Person ebenso geprüft und insbesondere abgeklärt, warum die Erwachsenenvertretung nicht beendet werden kann.

Der vom Erwachsenenschutzverein erstellte Clearingbericht dient dem Gericht als erste Einschätzung. Ob das Verfahren fortgesetzt oder eingestellt wird, entscheidet in weiterer Folge das Gericht.

Das Clearing ist für die betroffene Person kostenlos.